Berufschauffeur im öffentlichen Verkehr                
 


 

Der öffentliche Verkehr, Eisenbahn, Tram, Trolley- und Busse, ist in der Schweiz nicht wegzudenken. Das Netz im öffentlichen

Verkehr (öV) ist sehr dicht und viele Menschen benutzen den öV tagtäglich, zum Beispiel vom Wohnort zum Arbeitsort, usw.

Viele Menschen arbeiten im öV und gewährleisten das reibungslose Funktionieren. Eine Berufskategorie ist der Chauffeur im

öV (Trolley-und Buschauffeur).           

Beschreibung der Tätigkeit

Das Fahren im regen Stadtverkehr oder auf Überlandlinien ist abwechslungsreich, aber auch anstrengend. Buschauffeur- und

-chauffeuse bewegen sich im dichten Verkehr und müssen sich laufend vielen verschiedenen Situationen anpassen. Sie müssen

Autofahrer, Velofahrer, Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmer im Auge behalten und vorausschauend Gefahren erkennen.

Besonders gefordert wird der Chauffeur- und die Chauffeuse, wenn andere Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Verkehrsregeln

halten, zum Beispiel Velofahrer oder Fussgänger die Rotlichter missachten. Buschauffeur- und -chauffeuse sind zudem für die

Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich. Der Verkehr erfordert ständige Konzentration und die Fahrgäste fordern ein ruhiges,

bequemes und ausgeglichenes Fahren. Dem Fahrpersonal ist während dem Fahren das Plaudern mit den Fahrgästen aus Sicherheitsgründen untersagt. Im Weiteren sind die Mitarbeiter im Fahrdienst auch für den Kundendienst zuständig und auf

dem Land und z.T. auf Überlandstrecken besorgen sie auch die Billettkontrolle. Folgende Aufgaben umfassen den Fahrdienst: Fahrzeugkontrolle bei der Übernahme, Einhalten des Fahrplanes und der Funkanweisungen, Erteilen von Auskünften an Kunden,

Ausrufen von Haltestellen, Weiterleiten von Fundgegenständen, Erstellen von Wagen- und Unfallrapporten.

Anforderungen

Die Verkehrsbetriebe stellen unterschiedliche Anforderungen an die Mitarbeiter im Fahrdienst. Im Allgemeinen sind folgende

Punkte wichtig: Einen einwandfreien Leumund, von Vorteil ist eine Berufslehre, Mindestalter 21 Jahre, gute Gesundheit (Zeugnis

des Vertrauensarztes der kantonalen Strassenverkehrsbehörde), den Führerausweis Kat. B, erwünscht ist die Kat. C, Freude am zuverlässigen Autofahren, Verantwortungsbewusstsein, Ausgeglichenheit und Belastbarkeit. Fremdsprachenkenntnisse sind ein

Vorteil, gerade in Orten mit ausländischen Touristen, zum Beispiel Luzern.

Belastungen

Der öV kennt keinen Samstag oder Sonntag und fährt bis spät am Abend (an Wochenenden bis früh am morgen). Die Mitarbeiter

im öV, vor allem das Fahrpersonal, arbeiten in unregelmässigen Schichtdienst. Dies hat nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf

das soziale und gesundheitliche Befinden des Buschauffeurs / chauffeuse. Spezielle Leistungen bei Grossanlässen erfordern zusätzliche Anstrengungen des Fahrpersonals, in Luzern zu Beispiel die LUGA oder die Luzerner Fasnacht.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt durch die jeweiligen Verkehrsbetriebe. Sie baut auf den Vorkenntnissen des Mitarbeiters auf und dauert cirka

30-50 Arbeitstage. Wer den Führerausweis Kat. C besitzt, hat eine kürzere Instruktionszeit. In Städten mit Trolleybusnetz ist die erste Stufe die Ausbildung als Trolleybuschauffeur / -chauffeuse.

Entwicklungsmöglichkeiten

Fachkurse:

Weiterbildung: Instruktor/in für neue MitarbeiterInnen, Fachlehrer/in.

Aufstieg:

Aufsichtsbeamte/-in, Disponent/in, Tätigkeit im Betriebsdienst (Dienst- und Fahrplanbüro).

 

 Berufsleute mit einschlägiger Berufslehre (Metall- oder Elektrobranche) können im Garagendienst von Reparateur/in bis Garagenchef/in Aufgaben übernehmen.