Wer
ist der PVL?
Wir
sind ein politisch und konfessionell neutraler Berufsverband. Unser erstes Ziel
ist das Wohlergehen unserer Mitglieder. Wir setzen uns ein für eine gute
Lebensqualität der im Dienste der VBL stehenden Arbeitnehmer. Dies streben wir
in Zusammenarbeit mit dem SPVL gemeinsam an. Ausserdem sind wir angeschlossen an
den schweizerischen Personalverband städtischer Verkehrsbetriebe, der uns den nötigen
Rückhalt auf nationaler Ebene gibt.
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Der
PVL übernimmt die Kosten für die Rechtsvertretung durch einen Anwalt in
Gerichtsverfahren und in Verfahren zur aussergerichtlichen Erledigung eines
Rechtsstreites, sei es mit privaten Dritten oder mit
Versicherungsgesellschaften.
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Im
Rahmen der aussergerichtlichen Erledigung eines Streitfalles übernimmt der PVL
im weiteren die Kosten einer Expertise, soweit diese zur Abklärung des
Sachverhaltes erforderlich ist.
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In
Gerichtsverfahren gewährt der PVL seinen Mitgliedern Kostendeckung für die
Prozesskosten, umfassend die Gerichtskosten, die Kosten eines gerichtlich
ernannten Sachverständigen, die Zeugengebühren sowie die Parteientschädigung
an die Gegenpartei.
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Bussen
sind grundsätzlich vom Mitglied zu übernehmen, jedoch behält sich der PVL
vor, bei Rotlichtbussen einen Kostenanteil von CHF 80.— zu übernehmen.
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Untersuchungskosten
werden grundsätzlich vom PVL übernommen, sofern sich das Mitglied nicht eine
grobe Fahrlässigkeit hat zuschulden kommen lassen.
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Schadenersatzleistungen
sowie die dem Mitglied von der Verwaltung auferlegte Schadensbeteiligung werden
vom PVL Rechtsschutz ganz oder teilweise übernommen.
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Der
PVL-Rechtsschutz bezeichnet einen Vertrauensanwalt der bei gerichtlichen
Auseinandersetzungen grundsätzlich beizuziehen ist. Dem Mitglied steht jedoch
zu, einen anderen Anwalt zu wählen.
Unsere Mitglieder und ihre Ehepartner werden ernst genommen und sie werden
jederzeit bei Rechtsstreitigkeiten unterstützt! Ihre Anliegen werden von unserem
Präsidenten
Karl Odermatt entgegengenommen und dann an unseren Vertrauensanwalt Dr. Rolf Bründler
übergeben. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass unsere Mitglieder bis
zum Abschluss eines Verfahrens betreut werden, auch wenn sich das über Jahre
hinweg zieht. Wir bleiben dran, wir sind für Sie da!
Der PVL-Rechtsschutz deckt auch private Angelegenheiten ab, übernimmt gegebenenfalls Rotlichtbussen und wird auch dann eingeschaltet, wenn die VBL AG der Meinung ist, dass ein Vorfall nicht dem Rechtsschutz übergeben werden müsste. Ebenfalls sind private Fahrten einbezogen.
PVL-Pensionskassenzuschuss
Bei
Pensionierung, Invalidität oder Todesfall erhalten Sie oder Ihre Angehörigen
ansehnliche Zuschüsse abgestuft nach der Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Diese
Leistungen sind im Mitgliederbeitrag inbegriffen und werden durch einen
Pensionsfond gesichert.
Der PVL bringt Vorteile
Wir
sind als Verhandlungspartner gegenüber der VBL-Direktion und den übrigen Behörden
der Stadt Luzern anerkannt. Wir vertreten Sie in:
Lohnfragen
Personalfragen