Wer ist der PVL?  

Wir sind ein politisch und konfessionell neutraler Berufsverband. Unser erstes Ziel ist das Wohlergehen unserer Mitglieder. Wir setzen uns ein für eine gute Lebensqualität der im Dienste der VBL stehenden Arbeitnehmer. Dies streben wir in Zusammenarbeit mit dem SPVL gemeinsam an. Ausserdem sind wir angeschlossen an den schweizerischen Personalverband städtischer Verkehrsbetriebe, der uns den nötigen Rückhalt auf nationaler Ebene gibt.

  Rechtsschutz

 

·     Der PVL übernimmt die Kosten für die Rechtsvertretung durch einen Anwalt in Gerichtsverfahren und in Verfahren zur aussergerichtlichen Erledigung eines Rechtsstreites, sei es mit privaten Dritten oder mit Versicherungsgesellschaften.

·     Im Rahmen der aussergerichtlichen Erledigung eines Streitfalles übernimmt der PVL im weiteren die Kosten einer Expertise, soweit diese zur Abklärung des Sachverhaltes erforderlich ist.

·     In Gerichtsverfahren gewährt der PVL seinen Mitgliedern Kostendeckung für die Prozesskosten, umfassend die Gerichtskosten, die Kosten eines gerichtlich ernannten Sachverständigen, die Zeugengebühren sowie die Parteientschädigung an die Gegenpartei.

·     Bussen sind grundsätzlich vom Mitglied zu übernehmen, jedoch behält sich der PVL vor, bei Rotlichtbussen einen Kostenanteil von CHF 80.— zu übernehmen.

·     Untersuchungskosten werden grundsätzlich vom PVL übernommen, sofern sich das Mitglied nicht eine grobe Fahrlässigkeit hat zuschulden kommen lassen.

·     Schadenersatzleistungen sowie die dem Mitglied von der Verwaltung auferlegte Schadensbeteiligung werden vom PVL Rechtsschutz ganz oder teilweise übernommen.

·     Der PVL-Rechtsschutz bezeichnet einen Vertrauensanwalt der bei gerichtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich beizuziehen ist. Dem Mitglied steht jedoch zu, einen anderen Anwalt zu wählen.

Unsere Mitglieder und ihre Ehepartner werden ernst genommen und sie werden jederzeit bei Rechtsstreitigkeiten unterstützt! Ihre Anliegen werden von unserem Präsidenten Karl Odermatt entgegengenommen und dann an unseren Vertrauensanwalt Dr. Rolf Bründler übergeben. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass unsere Mitglieder bis zum Abschluss eines Verfahrens betreut werden, auch wenn sich das über Jahre hinweg zieht. Wir bleiben dran, wir sind für Sie da!

Der PVL-Rechtsschutz deckt auch private Angelegenheiten ab, übernimmt gegebenenfalls Rotlichtbussen und wird auch dann eingeschaltet, wenn die VBL AG der Meinung ist, dass ein Vorfall nicht dem Rechtsschutz übergeben werden müsste. Ebenfalls sind private Fahrten einbezogen.

PVL-Pensionskassenzuschuss

Bei Pensionierung, Invalidität oder Todesfall erhalten Sie oder Ihre Angehörigen ansehnliche Zuschüsse abgestuft nach der Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Diese Leistungen sind im Mitgliederbeitrag inbegriffen und werden durch einen Pensionsfond gesichert.

Der PVL bringt Vorteile

Wir sind als Verhandlungspartner gegenüber der VBL-Direktion und den übrigen Behörden der Stadt Luzern anerkannt. Wir vertreten Sie in:

Lohnfragen

Personalfragen